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Was steht in der Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. In ihr werden vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Abkürzung EnEV bezeichnet die von der Bundesregierung erlassene Energieeinsparverordnung mit dem Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zum Schutz des Klimas zu senken. In der EnEV ist geregelt, welchen Energiestandard ein Haus, bzw. Teile des Hauses nach einer Sanierung erreichen muss, bzw. welche Anforderungen an Neubauten gestellt werden. Die EnEV wird über die Jahre immer wieder neu formuliert und verschärft, damit bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand realisiert werden kann. Die aktuelle EnEV 2014 wurde am 1. Mai 2014 erlassen. Da eine Nichteinhaltung der Verordnung zu empfindlichen Bußgeldern führt, sollten Hausbesitzer mit einem Energieberater zusammenarbeiten und vom Handwerker einen Beleg einfordern, dass die Arbeiten am Haus, die Anforderungen der EnEV erfüllt haben. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der EnEV ist die Montage geeigneter Fenster und Türen, die einen bestimmeten U-Wert nicht überschreiten.

Endenergieverbrauch
Der Endenergieverbrauch entspricht der Summe des Energiekonsums für alle eingesetzten Energieträger während eines Jahres pro Objekt. Die Endenergie umfasst die letzte Stufe im Handel. Endenergie ist die zum Verbrauch zur Verfügung stehende Energie wie Elektrizität, Heizöl, Gas, Holz, Weitere erneuerbare Energien, weitere nicht erneuerbare Energien.

Willkommen im ENERsign® Preis-Konfigurator mit U-Wert Fenster Berechnung:

Sie möchten nicht erst mühsam verschiedene Angebote einholen, sondern gleich Richtpreise und U-Werte für unser hochwertiges ENERsign®primus Fenster erfahren? Dann probieren Sie unseren Preis-Konfigurator, hier können Sie nach Belieben Ihre Wunschfenster zusammenstellen und verschiedene Größen und Ausführungen ausprobieren.

Sie benötigen lediglich die gewünschten Maße und Fenstertypen und können sofort drauflos konfigurieren. Der Fensterpreis und U-Wert Fenster wird automatisch angepasst, sodass Sie immer den Überblick behalten und direkt vergleichen können.

Kompromisslos sind wir beim angebotenen Produkt:
ENERsign®primus Elemente mit mindestens einer dreifachen Verglasung mit einem U-Wert Glas von 0,52 W/m²K und einem g-Wert von 53%. Weitere Ausführungen und spezielle Gläser sind auf Anfrage möglich.

Willkommen im ENERsign®  U-Wert Fenster-Konfigurator:

Der U-Wert Fenster wird auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt und gibt nach der Norm DIN EN 10077 an, wie hoch die Menge an Wärmeenergie ist, die durch ein Fenster nach draussen verloren geht.

Berechnet wird der U-Wert Fenster mit der Formel W/(m²K), also Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Dieser Wert bezieht sich auf das gesamte Fenster und definiert die Energiemenge pro Zeiteinheit, die durch eine Fläche von einem Quadratmeter fließt, wenn sich auf beiden Seiten die Lufttemperatur um ein Kelvin unterscheidet. Je geringer dieser Wert ist, desto weniger Energie bzw. Wärme gibt das Fenster ab.

Drehkippfenster oder Balkontür
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Fest-Verglasung
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Drehkippfenster + Fest
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Drehkippfenster 2-flg oder Balkontür 2-flg
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Hebeschiebetür
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Haustür
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Haustür mit Seitenteil
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Gesamtpreis (inkl. 19% MwSt)
Information
0€ - 0
Potentiell vermiedene CO2-Emissionen über 30 Jahre:
0
Tonnen
Potentiell eingesparte Energie und CO2 Kosten über 30 Jahre:
0€
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Pos.
Typ/Name
Breite
Höhe
U-Wert
1
Fenster
cm
cm
0 (W/m2K)
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